Mietvertrag (Deutschland)

Hier ist eine umfassende Zusammenfassung des Artikels auf Deutsch:

Der Mietvertrag ist im deutschen Recht ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag, der den zeitweisen Gebrauch einer Sache gegen Zahlung von Miete regelt und in den §§ 535 bis 580a BGB verankert ist. Das Gesetz unterscheidet dabei grundlegend zwischen Wohnraummietverhältnissen, die durch strenge Mieterschutzgesetze (§§ 549–577a BGB) geschützt sind, und Gewerbemietverträgen, auf die diese Schutzvorschriften nur eingeschränkt Anwendung finden. Neben der Vermietung von Räumen gibt es weitere Vertragsarten wie den Pachtvertrag, der zusätzlich das Recht auf den "Genuss der Früchte" einräumt, sowie die unentgeltliche Leihe. Für Wohnraum existieren zudem Sondervorschriften für befristete Zeitmietverträge, Untermietverhältnisse oder Werkwohnungen. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) sogar Verträge zur Bereitstellung von Software über das Internet (ASP-Verträge) als Mietverträge eingestuft. Insgesamt gilt das deutsche Miet- und Pachtrecht als besonders umfangreich und differenziert, was es für Laien oft schwer verständlich macht.