Gericht

Ein Gericht ist ein Organ der Judikative, dessen Begriff sich etymologisch vom althochdeutschen girihti (Urteil, Satzung) ableitet und eng mit dem Verb rihten (gerade machen, Recht sprechen) verbunden ist. Bereits in frühen Zivilisationen gab es rechtsprechende Institutionen, wobei sich im mitteleuropäischen Raum früh eine Verbindung zwischen Grundeigentum und Gerichtsherrschaft entwickelte, bevor die Aufklärung die Gewaltenteilung und damit die richterliche Unabhängigkeit etablierte. Heute ist diese Unabhängigkeit zentral; so definiert das schweizerische Bundesgericht ein Gericht als unabhängige und unparteiische Behörde, die in einem fairen Verfahren bindende Entscheidungen trifft und die rechtserheblichen Tatsachen selbst erhebt. Neben staatlichen Gerichten, wie den Bundes- und Landesgerichten in Deutschland, existieren auch nichtstaatliche Einrichtungen mit justizieller Funktion, etwa Kirchengerichte oder private Schiedsgerichte. In Deutschland wird die rechtsprechende Gewalt zwar durch unabhängige Richter ausgeübt (Art. 97 GG), die Gerichtsverwaltung selbst ist jedoch Teil der Exekutive.