Polizeieinsatz
Ein Polizeieinsatz ist das polizeiliche Handeln im Außendienst zur Bewältigung einer konkreten Lage, wobei jede Maßnahme mit Eingriffscharakter auf einer gesetzlichen Grundlage basieren muss – etwa der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung. Solche Einsätze lassen sich entweder als geplante Zeitlage (z. B. bei Demonstrationen) oder als plötzliche Sofortlage (z. B. bei Verkehrsunfällen, Bränden oder Straftaten) kategorisieren und berühren dabei Rechtsgebiete wie Polizei-, Straf- und Verwaltungsrecht. Bei Sofortlagen alarmiert die Einsatzzentrale die verfügbaren Streifen, die sich mit Sonder- und Wegerechten zum Ort begeben und ihre Lage per Funk – oft über ein modernes Funkmeldesystem – an den Einsatzleiter melden, was eine effiziente Steuerung der Kräfte ermöglicht. Die Führung übernimmt anfangs meist der Streifenführer der zuerst eintreffenden Streife, während bei herausragenden Ereignissen wie Atommülltransporten oder Größeren Gefahren-, Schadenlagen und Katastrophen (GGSK) ein Polizeiführer mit Führungsstab und ein verbandsübergreifender Kräfteaufruf erforderlich werden. Jeder Einsatz umfasst neben taktischen Maßnahmen wie Festnahmen, Durchsuchungen oder Vernehmungen auch die permanente Eigensicherung und Kommunikation, wobei falsche Alarmierungen für den Verursacher unter Umständen eine Kostenregressforderung zur Folge haben.
Source: Polizeieinsatz — Wikipedia · Summary by RollWiki AI · Language: German