Rechnungshof

Ein Rechnungshof ist ein unabhängiges, nur dem Gesetz unterworfenes Organ der Finanzkontrolle, das die Haushalts- und Wirtschaftsführung der öffentlichen Verwaltung auf Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit prüft. In Deutschland nehmen diese Institutionen eine umstrittene Sonderstellung zwischen den Gewalten ein, sind keiner Regierungsaufsicht unterstellt und ihre Mitglieder genießen richterliche Unabhängigkeit. Sie wählen ihre Prüfungsgegenstände frei, beanstanden Verstöße gegen geltendes Recht und unterbreiten Vorschläge zur Mängelbeseitigung, besitzen jedoch keine direkte Weisungsbefugnis gegenüber den geprüften Stellen. Ihre jährlichen Berichte gehen an das jeweilige Parlament und die Regierung, woraufhin die Entlastung der Regierung beschlossen wird. Auf Bundesebene übernimmt der Bundesrechnungshof (BRH) mit Sitz in Bonn diese Aufgabe, während jedes Bundesland einen eigenen Landesrechnungshof unterhält. Historischer Vorläufer des BRH ist der Rechnungshof des Deutschen Reiches.