ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine gemeinsame, nicht rechtsfähige Einrichtung der neun ARD-Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio, die seit dem 1. Januar 2013 den einheitlichen Rundfunkbeitrag einzieht. Er hat seinen Sitz in Köln und ist der direkte Nachfolger der GEZ, die von 1976 bis 2012 die Rundfunkgebühren erhob. Die Organisation arbeitet in gewaltigem Umfang: Im Jahr 2022 zog sie von rund 45,9 Millionen Konten etwa 8,5 Milliarden Euro ein und führte dabei über eine Million Zwangsvollstreckungen durch. Die Einnahmen werden an die ARD-Anstalten, das ZDF, das Deutschlandradio sowie die 14 Landesmedienanstalten weitergeleitet, wobei die Verwaltung auf der Satzung „Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug“ basiert. Ihre Geschichte geht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1968 zurück, das die Zuständigkeit für die Rundfunkfinanzierung den Bundesländern übertrug, was 1973 zur Gründung der GEZ führte.