Arbeitszeit
Arbeitszeit ist im Arbeitsrecht der Zeitraum, in dem Angestellte ihrer Arbeitspflicht nachkommen müssen – Pausen gelten dabei meist nicht als Arbeitszeit, und der Arbeitsweg ist weder Arbeits- noch Freizeit, sondern sogenannte Obligationszeit. Während sich die Arbeitszeit in der vorindustriellen Landwirtschaft nach dem Tageslicht richtete, führte die Industrialisierung zu extremen Arbeitstagen von 16 Stunden und mehr, was die Arbeiterbewegung zu ersten Forderungen nach Begrenzung veranlasste. Erste gesetzliche Meilensteine waren der 10-Stunden-Tag im Deutschen Reich (1900) und der Achtstundentag um 1918, wobei der ab 1911 verbreitete Taylorismus die Arbeitszeit wissenschaftlich zu optimieren suchte. In der Bundesrepublik folgten 1955/56 die Fünf-Tage-Woche und 1965 die 40-Stunden-Woche, während die DDR ihre Fünf-Tage-Woche per Gesetz im April 1966 festlegte und ab August 1967 vollständig einführte. Nach der Einigung auf die 35-Stunden-Woche in der Metall-, Elektro- und Druckindustrie im Jahr 1990 wurden viele dieser Verkürzungen in den 2000er und 2010er Jahren jedoch vielerorts wieder zurückgenommen.
Source: Arbeitszeit — Wikipedia · Summary by RollWiki AI · Language: German