Flugzeugabsturz

Der Begriff „Flugzeugabsturz“ ist offiziell nicht definiert, wird aber von der deutschen Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) für Unfälle verwendet, bei denen die Maschine ihre Flugfähigkeit verliert oder die Kontrolle, etwa durch Pilotenfehler wie beim Air-France-Flug 447, nicht mehr behalten kann. Er grenzt sich damit klar von Start- und Rollunfällen, Bruchlandungen sowie dem „Controlled Flight into Terrain“ (CFIT) ab, bei dem ein voll funktionsfähiges Flugzeug mit dem Gelände kollidiert. Eine Ausnahme bildet das Schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), das entgegen den Regeln der ICAO auch CFIT als „kontrollierten Absturz“ bezeichnet, während Medien den Begriff oft unpräzise für alle Flugunfälle nutzen. Entgegen der verbreiteten Angst führt ein kompletter Triebwerksausfall nicht zwangsläufig zum Absturz, da Flugzeuge im Gleitflug flugfähig bleiben und eine Ram-Air-Turbine die technischen Systeme notversorgt. Die Liste der schwersten Abstürze umfasst Ereignisse mit 200 oder mehr Todesopfern, wobei die Untersuchung solcher Vorfälle durch Behörden wie die BFU oder die österreichische Flugunfalluntersuchungsstelle stets der Prävention dient.