Passagier

Passagiere sind Personen, die mit einem Fahrzeug (Zug, Flugzeug, Auto, Schiff) befördert werden, ohne es selbst zu lenken oder zur Besatzung zu gehören. Je nach Verkehrsmittel spricht man von Fahrgast, Flugpassagier oder Schiffspassagier. In Deutschland ist der Begriff gesetzlich im § 537 HGB definiert; die Beförderung erfolgt meist gegen Entgelt und wird durch ein Ticket (z. B. Fahrkarte, Flugschein) dokumentiert. Besondere Gruppen sind „blinde Passagiere“ (Stowaways), die nicht zahlen, sowie No-shows, die gebuchte Plätze nicht nutzen. Im Straßenverkehr gelten Fahrer nicht als Passagiere, und bestimmte Berufsgruppen (z. B. Mechaniker, Prüfer, Fahrlehrer) zählen bei Fahrten mit Spezialzwecken nicht als solche – selbst ein großer Bus darf dann mit einfacher Fahrerlaubnis bewegt werden. Die Definition betont, dass Passagiere eine Transportleistung in Anspruch nehmen, ohne am Betrieb des Fahrzeugs beteiligt zu sein.