Mark (1871)

Die Goldmark (offiziell „Mark") war von 1871 bis 1914 die goldgedeckte Währung des Deutschen Kaiserreichs, deren Einführung im ersten Reichsmünzgesetz vom 4. Dezember 1871 festgelegt wurde. Sie basierte auf einem festen Goldwert (1 Mark = 0,3584 Gramm Feingold) und wurde als Kurantmünze in Stücken zu 5, 10 und 20 Mark geprägt, wodurch sie die bis dahin im Zollverein herrschende „Münzverwirrung" mit unterschiedlichen Talern und Gulden ablöste. Mit Beginn des Ersten Weltkriegs im August 1914 wurde der Umtausch in Gold jedoch eingestellt, und der Begriff „Goldmark" entstand erst nach 1914 als Rückbezeichnung, um die wertbeständige alte Währung von der durch die Inflation entwerteten „Papiermark" abzugrenzen. Umgangssprachlich bezeichnet „Goldmark" heute die goldgeprägten Kaiserreich-Münzen, und der Begriff spielt bis heute in der Amtssprache (z.B. bei Grundstücks- und Vermögensfragen mit zeitlichem Bezug vor 1914) eine Rolle. Verwechslungsgefahr besteht mit der erst 1924 eingeführten Reichsmark, obwohl der Name „Mark" von der germanischen Gewichtseinheit stammt und ursprünglich von den norddeutschen Hansestädten übernommen wurde.