Sonntagsruhe

Die Sonntagsruhe ist ein gesetzlich geschützter Ruhetag, dessen religiöse Wurzeln im Sabbatgebot der Zehn Gebote liegen und der sich im frühen Christentum als „Tag des Herrn" vom jüdischen Sabbat abgrenzte. Bereits Kaiser Konstantin der Große erließ am 3. März 321 ein staatliches Gesetz zur Sonntagsruhe, und nach dem Ersten Konzil von Nicäa (325) wurde der Sonntag endgültig als christlicher Feiertag verankert. Im Mittelalter standen harte Strafen auf Verstöße, etwa in der Lex Baiuvariorum, wo ein wiederholter Freier sogar zum Sklaven degradiert werden konnte. Nachdem die Ruheordnung im 19. Jahrhundert zerbrochen war, brachte die Gewerbeordnungsnovelle von Kaiser Wilhelm II. (1. Juni 1891, in Kraft getreten am 1. Juli 1892) das erste grundsätzliche Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbe. Heute schützt das Arbeitszeitgesetz den Sonntag, wobei Ländergesetze zu Ausnahmen führen (etwa bei Videotheken), und der Sonntag ist über Artikel 139 der Weimarer Verfassung grundgesetzlich geschützt. Seit den 1980er Jahren fordern vor allem die FDP und große Einzelhandelsketten eine Aufweichung der Sonntagsruhe, was zu zahlreichen Novellierungen der Ladenschlussgesetze in den Bundesländern führte.