Radarwarnanlage
Eine Radarwarnanlage (auch Radardetektor oder Radarwarner) ist ein elektronisches Gerät, das die elektromagnetischen Wellen von Radaranlagen registriert und den Nutzer davor warnt – im einfachsten Fall durch Demodulation der Radarimpulse zu einem hörbaren Signal. Im Straßenverkehr dienen solche Geräte als Blitzerwarner: In Deutschland ist der Besitz zwar legal, aber das Betreiben oder betriebsbereite Mitführen ist seit 2002 verboten und wird mit Bußgeld, einem Punkt in Flensburg und Beschlagnahmung geahndet; in Österreich und der Schweiz ist sogar der Besitz und die Einfuhr untersagt, wobei in Österreich nur in Navigationsgeräten integrierte reine Anzeigen von Radarstandorten erlaubt sind. Laut Rechtsprechung sind Kaufverträge darüber oft sittenwidrig (nach § 138 BGB nichtig), wobei ein BGH-Urteil vom 25. November 2009 die Rückgabe nicht mehr generell ausschließt – dennoch bleibt eine Rechtsunsicherheit für Käufer. Von diesen Warngeräten abzugrenzen sind Abstandswarner, die zur Fahrsicherheit beitragen und seit 2024 als Notbremsassistenten bei Neuzulassungen vorgeschrieben sind. Im Militär hingegen sind Radarwarnsysteme (RWS, engl. Radar Warning Receiver) ein wichtiges Mittel zur elektronischen Aufklärung (ESM), die Radarsignale erkennen, klassifizieren und als Bedrohung melden – ihre Vorläufer gehen bis in den Zweiten Weltkrieg zurück, etwa das deutsche FuG 350Z Naxos, das ab Herbst 1943 in Nachtjagdflugzeugen eingesetzt wurde.
Source: Radarwarnanlage — Wikipedia · Summary by RollWiki AI · Language: German