Betrug (Deutschland)
Betrug ist ein zentrales Vermögensdelikt des deutschen Strafrechts, geregelt in § 263 StGB, das das Vermögen schützt und als Selbstschädigungsdelikt gilt, weil das getäuschte Opfer den Schaden durch seine eigene Verfügung selbst herbeiführt. Die Strafdrohung reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen sogar von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Mit 743.472 angezeigten Fällen im Jahr 2024 ist Betrug das am häufigsten gemeldete Vergehen nach dem Diebstahl und spielt besonders im Wirtschaftsstrafrecht eine große Rolle. Im internationalen Vergleich ähnelt die österreichische Regelung (§ 146 StGB) der deutschen, während die Schweiz (Art. 146 StGB) strengere Anforderungen stellt (Arglist), Frankreich (Art. 313-1 code pénal) nur ausgewählte Täuschungen erfasst und England/Wales geringere Hürden haben, da dort bereits das bloße Anstreben eines Schadens genügt. Umstritten ist der geschützte Vermögensbegriff: Die Rechtsprechung nähert sich dem juristisch-ökonomischen Verständnis an und schließt grobe Rechtsverstöße aus, wie etwa bei Prostitutionsverträgen vor dem ProstG, was die Abgrenzung zwischen wirtschaftlichem und rechtlichem Schutz verdeutlicht. Die Norm wurde zuletzt am 1. Juli 2017 geändert und bleibt ein zentrales Instrument gegen Vermögensschädigung.
Source: Betrug (Deutschland) — Wikipedia · Summary by RollWiki AI · Language: German