Sozialbetrug
In Österreich bezeichnet Sozialbetrug einen eigenen Straftatbestand nach § 153 d des Strafgesetzbuches, der am 1. März 2005 eingeführt wurde. Er liegt vor, wenn Selbständige oder Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge hinterziehen, indem sie Beschäftigte nicht anmelden, falsche Unterlagen vorlegen oder Scheinfirmen gründen. Die Strafe beträgt bis zu drei Jahre Haft; übersteigen die vorenthaltenen Beiträge 50.000 Euro, drohen sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Auch Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder können belangt werden, besonders häufig kommt dies in der Baubranche und der Gastronomie vor. Umgangssprachlich wird der Begriff oft für das Erschleichen von Sozialleistungen genutzt, was in Deutschland jedoch nur als allgemeiner Betrug (§ 263 StGB) gilt, während die Schweiz es als „unrechtmässigen Sozialhilfebezug“ oder Betrug wertet.
Source: Sozialbetrug — Wikipedia · Summary by RollWiki AI · Language: German
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