Bergung (Seefahrt)
Bergung bezeichnet in der Seefahrt die freiwillige Rettung eines Schiffes oder anderer Vermögensgegenstände aus einer Gefahr, wobei das Bergungsrecht als gesetzliches Schuldverhältnis ausgestaltet ist und auch die Abwehr von Umweltgefahren umfasst. Es findet keine Anwendung auf im Einsatz befindliche Bohrplattformen, Staatsschiffe oder die reine Rettung von Menschenleben – das sogenannte Abbergen ist lediglich der tatsächliche Vorgang der Personenrettung. Bis 2002 unterschied man streng zwischen Bergung (Verlust der Verfügungsgewalt durch die Besatzung) und Hilfeleistung (Rettung ohne diesen Verlust), heute ist diese Unterscheidung aufgehoben. Jeder Kapitän ist zur Hilfeleistung verpflichtet, und der Bergende muss sorgfältig arbeiten, um Umweltschäden zu verhindern, während der Eigentümer des gefährdeten Schiffes zur Zusammenarbeit verpflichtet ist. Für eine erfolgreiche Bergung gibt es einen Bergelohn, der sich am Wert des Geretteten orientiert und auf dem Internationalen Übereinkommen vom 23. September 1910 basiert – wobei die Vergütung je nach anwendbarem Recht, etwa der Lloyd's Open Form, bemessen wird. In Deutschland sind die Regelungen zur Bergung in den §§ 574 ff. des Handelsgesetzbuchs (HGB) festgehalten.
Source: Bergung (Seefahrt) — Wikipedia · Summary by RollWiki AI · Language: German
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