Badegewässer

Badegewässer sind Seen, Flüsse und Küsten, die zum öffentlichen Baden genutzt werden und der Naherholung sowie Freizeitgestaltung dienen. In der Europäischen Union gelten dafür die Vorgaben der Richtlinie 2006/7/EG, die Mindestanforderungen an Qualität und Bewirtschaftung festlegt. In Deutschland wurden 2015 insgesamt 2292 Badegewässer überwacht, davon 367 an der Küste und 1925 an Binnengewässern (1893 Seen, 32 Flüsse). Die Nutzung umfasst Erholung, Sport und Tourismus, wobei oft Verbote für Boote, Angeln oder Hunde gelten; Risiken sind Badeunfälle und Infektionen durch Blaualgen. Rechtlich unterscheidet man offiziell ausgewiesene Badegewässer, die behördlich überwacht werden, von inoffiziellen, die nicht der EU-Richtlinie unterliegen, aber oft geduldet werden – wie viele Baggerseen in Niedersachsen. Das Baden an nicht ausgewiesenen Gewässern ist meist über den Gemeingebrauch nach Landeswassergesetzen erlaubt.