Politischer Beamter
Ein politischer Beamter ist ein Beamter, der in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Zielen der Regierung stehen muss und daher jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann (§ 54 BBG, § 30 BeamtStG). Auf Bundesebene zählen dazu unter anderem Staatssekretäre, Ministerialdirektoren, der Generalbundesanwalt sowie die Präsidenten von BKA, Bundespolizei und BND, wobei der Auswärtige Dienst mit 462 Planstellen die größte Gruppe stellt. Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre sind hingegen keine Beamten und fallen nicht unter diese Regelung. Auf Länderebene variiert die Definition stark: Während Mecklenburg-Vorpommern etwa Staatssekretäre und den Verfassungsschutzchef umfasst, kennt Bayern das Institut des politischen Beamten gar nicht. Historisch geht das Konzept auf Preußen im Jahr 1852 zurück, wurde 1873 im Reichsbeamtengesetz erweitert und 1937 im Deutschen Beamtengesetz deutlich ausgeweitet. Zudem können auch Generale und Admirale der Bundeswehr in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
Source: Politischer Beamter — Wikipedia · Summary by RollWiki AI · Language: German