Unfallflucht

Unfallflucht (auch Fahrerflucht) bezeichnet das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach einem Verkehrsunfall. In Deutschland ist dies eine Straftat nach § 142 StGB, die private Vermögensinteressen schützt, indem sie die Feststellung der Unfallbeteiligten sicherstellt. In Österreich hingegen gilt Fahrerflucht als Verwaltungsübertretung – man muss die Polizei verständigen, sofern nicht alle Beteiligten ihre Daten austauschen. Die Schweiz regelt die Pflichten (Anhalten, Hilfe leisten, Polizei benachrichtigen) in Art. 92 des Strassenverkehrsgesetzes. Besonders kurios ist ein historischer Fall aus England: 1912 überfuhr der Chauffeur John William Sallows mit dem „grauen Wagen“ eine Fußgängerin und fuhr einfach weiter – sein Verhalten wurde als „kaltblütig“ verurteilt, was die damalige Diskussion um Verkehrssicherheit anheizte. Die Rechtslage ist also international sehr unterschiedlich, von Straftat bis Ordnungswidrigkeit.