Trennung zwischen Staat und religiösen Institutionen
Die Trennung von Kirche und Staat beschreibt Modelle, in denen Staat und Religionsgemeinschaften organisatorisch getrennt sind – im Gegensatz zu Staatskirche oder Theokratie. Die Ausprägungen reichen vom völligen Religionsverbot (wie in Albanien 1968–1990) über strikten Laizismus bis zu kooperativen Formen bei grundsätzlicher Trennung. In Deutschland ist laut Grundgesetz (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 WRV) keine Staatskirche verankert, doch die Präambel nennt Gott, und das Verhältnis ist partnerschaftlich – geprägt von Religionsfreiheit, weltanschaulicher Neutralität und Selbstbestimmung der Gemeinschaften. Dieses Konzept wird als „hinkende Trennung“ bezeichnet, da es Kooperationen wie Konkordate, Religionsunterricht und Kirchensteuer ermöglicht. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 legte die Grundlagen, die bis heute gelten, und schützt auch christliche Feiertage. Insgesamt zeigt sich: Die Trennung ist in Deutschland nicht radikal, sondern offen für Zusammenarbeit, solange der Staat keine religiösen Inhalte vorschreibt.
Source: Trennung zwischen Staat und religiösen Institutionen — Wikipedia · Summary by RollWiki AI · Language: German
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