Rentenreform 1957
Die Rentenreform von 1957 in West-Deutschland stellte das System der gesetzlichen Rentenversicherung grundlegend um: Das bisherige Kapitaldeckungsverfahren wurde durch das Umlageverfahren ersetzt, die Rentenhöhe spürbar angehoben und eine dynamische Anpassung an die Bruttolohnentwicklung eingeführt. Hintergrund war die nach dem Zweiten Weltkrieg weitgehend zerstörte Kapitalbasis, die zu niedrigen Renten und verbreiteter Altersarmut führte, während das Wirtschaftswunder die Löhne stark steigen ließ und die Kluft zwischen Arbeitnehmern und Rentnern vergrößerte. Die Reform knüpfte an die Sozialgesetzgebung Otto von Bismarcks an, dessen Gesetz zur Invaliden- und Altersversicherung von 1889 (in Kraft getreten 1891) zwar erstmals eine staatliche Absicherung bot, aber nur als „Zubrot“ gedacht war und weder auf Lohnsteigerungen noch auf Inflation reagierte. Nach 1945 scheiterten zunächst Reformversuche der Alliierten; im Zuge der Währungsreform vom 20. Juni 1948 übernahm die deutsche Regierung die Verantwortung und verabschiedete am 17. Dezember 1948 das Rentenanpassungsgesetz, das die Zahlungen in D-Mark festschrieb. Durch die Reform von 1957 konnten Rentner endlich am Wirtschaftsaufschwung teilhaben, ihren Lebensunterhalt ohne familiäre Unterstützung bestreiten und die Einkommensunterschiede zur arbeitenden Bevölkerung wurden wesentlich verkleinert.
Source: Rentenreform 1957 — Wikipedia · Summary by RollWiki AI · Language: German