Razzia

Eine Razzia ist eine planmäßig vorbereitete, überraschende Fahndung in einem abgesperrten Bereich, die von Polizei oder Zoll durchgeführt wird. Der Begriff stammt ursprünglich aus dem Arabischen (ġazwa) und gelangte über das Französische im 19. Jahrhundert in die deutsche Sprache – zunächst für die Raubzüge nordafrikanischer Korsaren und später für die militärischen Aktionen der Franzosen in Algerien in den 1830er- und 1840er-Jahren. In Deutschland ist die Razzia kein eigenständiger Rechtsbegriff, sondern stützt sich auf die Strafprozessordnung (z. B. §§ 163b, 102, 103 StPO) und erfordert einen Anfangsverdacht. In der Schweiz ist sie dagegen gesetzlich in Art. 215 der Strafprozessordnung geregelt, wobei das Bundesgericht 2021 die rechtlichen Rahmenbedingungen präzisierte. Besonders ist dort, dass eine Razzia auch Personen treffen darf, die keinen Bezug zur Straftat haben – solange der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.