Anerkennung
Anerkennung ist ein vielschichtiger Begriff, der im Alltag für Akzeptanz, Lob oder Respekt steht und als grundlegend für das Zusammenleben in Beziehungen, Schulen oder im Beruf gilt. Im Recht bezeichnet er die formelle Erklärung eines Rechtssubjekts, einen Anspruch oder Status anzuerkennen – etwa bei der Entstehung einer Stiftung nach § 80 BGB oder der Vaterschaftsanerkennung gemäß § 1592 BGB. Im Völkerrecht meint Anerkennung die diplomatische Akzeptanz eines Staates, die konstitutiv oder deklaratorisch wirken kann und oft durch die Aufnahme diplomatischer Beziehungen erfolgt; zudem regelt das New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 die Anerkennung ausländischer Schiedssprüche. Im Asylrecht wird mit dem Asylantrag die Anerkennung als Asylberechtigter beantragt, wobei die Erlöschens- und Widerrufsgründe in den §§ 72 und 73 AsylG festgelegt sind. Im Staatskirchenrecht bedeutet Anerkennung üblicherweise die Verleihung des Status einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, wobei in Österreich das Anerkennungsgesetz von 1874 die Voraussetzungen regelt. Somit reicht der Begriff von persönlicher Wertschätzung bis hin zu komplexen rechtlichen und internationalen Verfahren.
Source: Anerkennung — Wikipedia · Summary by RollWiki AI · Language: German