Pflegekasse
In Deutschland übernehmen die Pflegekassen die zentrale Rolle in der sozialen Pflegeversicherung und sind als eigenständige Träger bei den Krankenkassen eingerichtet, darunter auch bei der Knappschaft und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse. Als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts arbeiten sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung, wobei die Organe der jeweiligen Krankenkasse im Wege der Organleihe auch die Geschicke der Pflegekasse lenken. Ihre vielfältigen Aufgaben, die im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert sind, reichen von der Erbringung von Sach-, Geld- und Dienstleistungen über die Koordination der Pflege bis hin zur Überwachung von Effektivität und Wirtschaftlichkeit – unterstützt durch den Medizinischen Dienst (MD), der Pflegegutachten erstellt. Besonders bemerkenswert ist, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbstätige Pflegepersonen zahlen und durch Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen den Eintritt von Pflegebedürftigkeit vermeiden sollen. Abschließend sind sie für die Beitragseinziehung, die Finanzverwaltung, den Abschluss von Verträgen mit Pflegeanbietern sowie die umfassende Information und Beratung ihrer Versicherten verantwortlich.
Source: Pflegekasse — Wikipedia · Summary by RollWiki AI · Language: German
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