Tierquälerei
Tierquälerei umfasst alle aktiven und passiven Handlungen, die Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, und wird erst seit den 1980er Jahren systematisch erforscht, wobei ein Zusammenhang mit späteren Gewalt- und Sexualstraftätern (Zoosadismus) festgestellt wurde. In Deutschland ist sie nach § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) strafbar und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, etwa für das Töten ohne vernünftigen Grund oder das Zufügen erheblicher Schmerzen aus Rohheit. Zusätzlich drohen Tierhalteverbote, die Einziehung der Tiere, und bei fremden Tieren kann die Tat auch als Sachbeschädigung nach § 303 StGB gewertet werden, während § 2 TierSchG die artgerechte Haltung und Pflege vorschreibt. In Österreich ist Tierquälerei sowohl verwaltungsrechtlich (nach § 5 Tierschutzgesetz) als auch gerichtlich (nach § 222 StGB) strafbar, wobei Verwaltungsstrafen bis zu 7.500 Euro (im Wiederholungsfall 15.000 Euro) verhängt werden können. Das österreichische Strafrecht verbietet unter anderem rohe Misshandlung, das Zufügen unnötiger Qualen, das Aussetzen hilfloser Tiere sowie das Hetzen von Tieren auf andere Tiere. Somit ist Tierquälerei ein komplexes Phänomen, das in beiden Ländern streng reguliert ist, um sowohl das Wohl der Tiere zu schützen als auch präventiv gegen schwerwiegende menschliche Verhaltensstörungen vorzugehen.
Source: Tierquälerei — Wikipedia · Summary by RollWiki AI · Language: German