Jobcenter

Jobcenter sind gemeinsame Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Träger, die nach dem SGB II Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende gewähren. Ihr Ziel ist es, durch das Prinzip des „Förderns und Forderns“ Menschen in Arbeit zu bringen und so eine langfristige Eigenständigkeit zu ermöglichen. Der Name geht auf den Abschlussbericht der Hartz-Kommission zurück; seit 2005 sind sie die zentrale Anlaufstelle für ehemalige Bezieher von Arbeitslosen- oder Sozialhilfe. Ihre Aufgaben umfassen sowohl passive Leistungen wie Regelleistungen und Unterkunftskosten als auch aktive Eingliederungsmaßnahmen wie Weiterbildungen oder Arbeitsgelegenheiten. Das frühere Arbeitslosengeld II wurde 2023 in Bürgergeld und 2026 in Grundsicherungsgeld umbenannt. Seit 2017 ist die Agentur für Arbeit wieder federführend für sogenannte „Aufstocker“ zuständig, die ergänzend Arbeitslosengeld I erhalten.