Abkommen
Ein Abkommen ist ein Synonym für einen Vertrag und wird vor allem im Völker-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht eingesetzt. Der Begriff wandelte sich im 18. Jahrhundert von der ursprünglichen Bedeutung der Schuldentilgung zur heutigen Übereinkunft und wird heute oft anstelle von Konvention oder Übereinkommen gebraucht. Es gibt bilaterale Abkommen zwischen zwei Staaten (z. B. Auslieferungsabkommen) und multilaterale Abkommen (z. B. das GATS), wobei ein Rahmenabkommen nur grundlegende Details festlegt, die später ausgefüllt werden. Im engeren völkerrechtlichen Sinn sind Verwaltungsabkommen Vereinbarungen zwischen Regierungen, die nicht von Parlamenten ratifiziert werden – Beispiele hierfür sind das Münchner Abkommen oder das Potsdamer Abkommen, das nicht als völkerrechtlicher Vertrag gilt. Häufig werden solche Verträge nach ihrem Abschlussort benannt, wie das Cotonou-Abkommen oder das Warschauer Abkommen. Im deutschen Staatsrecht regeln sie internationale Verwaltungsfragen (z. B. Kulturabkommen), und im Bankwesen werden damit Detailregelungen wie das Lastschriftabkommen bezeichnet.
Source: Abkommen — Wikipedia · Summary by RollWiki AI · Language: German
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