Klage

Die Klage ist im deutschen Recht die formelle Verfahrenseinleitung vor Zivil-, Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten, wobei sie im Strafrecht als Anklage und in Familiensachen als Antrag bezeichnet wird. Erhoben wird sie gemäß § 253 ZPO durch einen Schriftsatz oder zur Niederschrift beim Amtsgericht, der dem Beklagten zugestellt werden muss; eine normale E-Mail ist unzulässig, aber sichere elektronische Wege wie das beA für Anwälte oder „Mein Justizpostfach" für Bürger sind möglich. Alternativ zur Klage können ein Mahnverfahren oder einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden, und eine Klage kann auch bedingt auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingereicht werden. Während vor dem Amtsgericht jede Person selbst klagen kann und kostenlose Hilfe durch den Rechtspfleger erhält, besteht vor Landgerichten, Oberlandesgerichten und obersten Gerichten Anwaltszwang, sodass nur Rechtsanwälte wirksam Klage einreichen können. Der Mindestinhalt der Klageschrift umfasst die Bezeichnung der Parteien (die auslegungsfähig und korrigierbar ist), die Bezeichnung des zuständigen Gerichts sowie den Streitgegenstand, der sich aus Klagegrund und Klageantrag zusammensetzt.