Kindheit

Kindheit ist die Lebensphase bis zur Pubertät, deren Bedeutung weniger biologisch, sondern vor allem rechtlich, kulturell und gesellschaftlich bestimmt ist. In der Entwicklungspsychologie gliedert sie sich in die frühe (4–6 Jahre), mittlere (7–10 Jahre) und späte Kindheit (11–14 Jahre), an die sich die Adoleszenz anschließt. Rechtlich gilt nach der UN-Kinderrechtskonvention jeder Mensch unter 18 Jahren als Kind, während in Deutschland das Jugendschutzgesetz und das SGB VIII die Grenze bei 14 Jahren ziehen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert den Begriff "Kind" nicht über das Alter, sondern über die Abstammung (ehelich, unehelich, adoptiert), wobei Kinder bis zur vollen Geschäftsfähigkeit von ihren Eltern vertreten werden und erst ab 14 Jahren strafmündig sind (§19 StGB). In Österreich ist das Jugendschutzrecht Ländersache, wodurch die Definition von "Kind" je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt.