Zwangsräumung

Die Zwangsräumung ist eine staatliche Zwangsvollstreckungsmaßnahme, mit der die Räumung und Herausgabe einer Wohnung oder eines Grundstücks durchgesetzt wird, wenn ein Mietvertrag rechtlich wirksam beendet wurde. Dabei setzt der Gerichtsvollzieher den Mieter aus dem Besitz und weist den Vermieter in diesen ein, wobei bewegliche Sachen entfernt und dem Mieter übergeben oder eingelagert werden (§ 885 ZPO). Voraussetzung ist ein Vollstreckungstitel wie ein Räumungsurteil, das häufig nach Zahlungsverzug des Mieters und einer Räumungsklage ergeht; auch Hausbesetzungen oder Zwangsversteigerungen können zu einer Zwangsräumung führen. Seit der Mietrechtsreform 2013 ist die Räumung in bestimmten Fällen auch per einstweiliger Verfügung möglich, etwa wenn der Mieter keine Sicherheit hinterlegt (§ 940a ZPO). Eine Räumung ohne Titel (sog. kalte Räumung) ist verbotene Eigenmacht und kann den Vermieter zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichten. Der Gerichtsvollzieher muss zudem eine eventuell gewährte Räumungsfrist beachten, um die Rechte des Mieters zu wahren.