Kindesunterhalt
Kindesunterhalt bezeichnet die gesetzliche Pflicht der Eltern, für den Lebensbedarf ihrer Kinder zu sorgen – und zwar nicht nur für Minderjährige, sondern auch während der Ausbildung oder bei Einkommensschwäche. In Deutschland regeln die §§ 1601 ff. BGB den Anspruch, wobei der Mindestunterhalt altersabhängig gestaffelt ist (bis 6, 7–12, ab 13 Jahre) und das Kindergeld angerechnet wird; die Beträge werden alle zwei Jahre angepasst. Österreich bemisst den Unterhalt nach dem Bedarfs- und Leistungsprinzip (ABGB), wobei Prozentsätze des Nettoeinkommens gelten (z. B. 16 % bis 6 Jahre, 22 % ab 15 Jahren) und eine „Luxusgrenze“ die Höhe deckelt. In der Schweiz gilt eine Prozentregelung mit Mindestsatz (17 % des Nettoeinkommens, mindestens 250 Franken) gemäß den Zürcher Tabellen. Frankreich hingegen hat keine feste gesetzliche Regelung; hier setzt ein Gericht die Summe fest, die sich an der Leistungsfähigkeit orientiert und jährlich anhand des INSEE-Index angepasst wird. Trotz unterschiedlicher Berechnungsmodelle – von Altersstaffelungen bis zu prozentualen Anteilen – verfolgen alle Länder das Ziel, die familiäre Solidarität und das Kindeswohl finanziell abzusichern.
Source: Kindesunterhalt — Wikipedia · Summary by RollWiki AI · Language: German