Einbruch

Einbruch bezeichnet das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich durch Überwindung von Hindernissen, meist mit dem Ziel, an Gegenstände oder Informationen zu gelangen. Im deutschen Rechtskreis ist er kein eigener Straftatbestand, sondern wird je nach Absicht als besonders schwerer Diebstahl (§ 243/244 StGB), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) oder Sachbeschädigung geahndet; ähnliche Regelungen gelten in Österreich (§ 129 StGB) und der Schweiz (Art. 139, 186, 144 StGB). Typische Vorgehensweisen sind das Aufhebeln von Türen und Fenstern, Angriffe auf Schließzylinder oder das Einschlagen von Glas, wobei zwischen „heißer Arbeit" (Einsatz von Feuer) und „kalter Arbeit" (Werkzeuge) unterschieden wird. Zur Prävention dienen physische Hindernisse, Sicherheitstechnik, Alarmanlagen und Wachdienste. Moderne Prävention setzt zunehmend auf Smart-Home-Technologie, die es Bewohnern ermöglicht, Lichter, Kameras und Sensoren per Smartphone zu steuern, um Anwesenheit zu simulieren und Einbrecher abzuschrecken. Diese vernetzten Systeme erleichtern zudem die Reaktion im Ernstfall und die Aufklärungsarbeit der Polizei.