Rentenalter (Schweiz)

Seit dem 1. Januar 2024 liegt das ordentliche Rentenalter in der Schweiz für Männer und Frauen einheitlich bei 65 Jahren, wobei für die Jahrgänge 1961–1969 der Frauen besondere Übergangsbestimmungen gelten. Das System ist flexibel gestaltet: Berechtigte können ihre Altersrente um ein bis zwei Jahre vorbeziehen oder um bis zu fünf Jahre aufschieben. Historisch wurde das Frauenrentenalter 1995 im Rahmen der 10. AHV-Revision von 62 auf 64 Jahre angehoben, während ein weiterer Vorschlag zur Anhebung auf 65 Jahre (11. AHV-Revision) 2004 abgelehnt wurde. Spätere Volksabstimmungen verwarfen 2008 auch die Forderung der Gewerkschaften, das Rentenalter generell auf 62 zu senken. Mit der STAF-Vorlage vom 19. Mai 2019 (66,4 % Zustimmung) wurden zwar zusätzliche Gelder für die AHV-Kasse gesichert, doch am 25. September 2022 stimmte das Volk mit knappen 50,6 % für die umstrittene Reform AHV 21, die das Frauenrentenalter schrittweise an das der Männer (65) angleicht. Während Bundesbehörden und die Versicherungswirtschaft die Finanzierung der AHV für nicht nachhaltig halten, verweisen Gewerkschaften auf ein Vermögen von 50 Milliarden Franken sowie einen Überschuss von 2 Milliarden Franken (2021) und kritisieren, dass die bestehende Rentenlücke von rund einem Drittel zwischen den Geschlechtern durch diese Reform weiter zunehmenden wird.