Kanzler
Der Begriff Kanzler (von lateinisch cancellarius) bezeichnete im Mittelalter zunächst den Leiter einer Urkundenbehörde und wird in Deutschland und Österreich bis heute für den Regierungschef verwendet. Im Heiligen Römischen Reich lag das Amt des Erzkanzlers seit 870 beim Erzbischof von Mainz, doch wurde die Kanzlei im Laufe der Zeit säkularisiert: 1423 übernahm erstmals ein Weltlicher (Oswald Tuchenhauser) diese Rolle, und 1620 spaltete sich mit der Österreichischen Hofkanzlei ein Kern der habsburgischen Staatlichkeit ab, zu deren berühmtesten Vertretern Wenzel Anton Kaunitz zählte. Auch im Deutschen Bund blieb der Titel bedeutend, etwa für den österreichischen Staatskanzler Fürst Metternich oder den preußischen Staatskanzler Fürst Hardenberg. Für den 1867 gegründeten Norddeutschen Bund legte Otto von Bismarck einen Verfassungsentwurf vor, der einen vom preußischen König ernannten Bundeskanzler als ausführendes Organ des Bundesrates vorsah. Gegen diese starke Stellung des Bundesrates setzte der konstituierende Reichstag jedoch die Lex Bennigsen durch, wodurch die Rolle des Amtes grundlegend verändert und das Parlament gestärkt wurde.
Source: Kanzler — Wikipedia · Summary by RollWiki AI · Language: German
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