Geld

Geld bezeichnet alle allgemein anerkannten Tausch- und Zahlungsmittel einer Gesellschaft; das Wort stammt vom althochdeutschen gelt, das erstmals im Jahr 790 für „Entgelt, Lohn oder Wert“ verwendet wurde. In den Wissenschaften gibt es unterschiedliche Definitionen: Während Ökonomen wie Friedrich Bendixen und Günter Schmölders Geld als „Anweisung auf das Sozialprodukt“ oder „dokumentiertes Wertversprechen“ sehen, gilt es juristisch als staatlich vorgeschriebenes gesetzliches Zahlungsmittel. Man unterscheidet zwischen Zentralbankgeld (Bargeld in Form von Münzen und Banknoten) und Buchgeld (Giralgeld auf Girokonten), wobei die Geldmengenaggregate M0 bis M3 die Bindungsdauer und Liquidität widerspiegeln. Laut Karl Marx erfüllt Geld in seiner Funktion als „spezifische Äquivalentware“ und „Maß der Werte“ zentrale Aufgaben – als Zahlungsmittel, Wertaufbewahrungsmittel und Recheneinheit. Entscheidend für das Wesen des Geldes ist jedoch seine konstitutive Funktion als transaktionsdominierendes Tauschmittel, das durch allgemeine Akzeptanz den Austausch von Gütern und Dienstleistungen erheblich vereinfacht.