Oberbürgermeister

Hier ist eine umfassende Zusammenfassung des Wikipedia-Artikels über den Oberbürgermeister:

Der Oberbürgermeister ist in Deutschland die Amtsbezeichnung für das Oberhaupt der Verwaltung größerer Städte, wobei die genauen Regelungen je nach Bundesland variieren – etwa ab 20.000 Einwohnern in Baden-Württemberg oder ab 30.000 im Saarland. Während in Nordrhein-Westfalen nur kreisfreie Städte einen Oberbürgermeister haben, verzichten die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sowie die Hansestädte Lübeck und Wismar auf diesen Titel und nutzen stattdessen Bezeichnungen wie „Regierender Bürgermeister" oder „Erster Bürgermeister". Historisch führte die britische Besatzungsmacht nach 1945 in Teilen Westdeutschlands eine zweigleisige Stadtspitze mit einem ehrenamtlichen Oberbürgermeister und einem hauptamtlichen Oberstadtdirektor ein, die aber in Schleswig-Holstein bereits 1950, in Niedersachsen 1996 und in Nordrhein-Westfalen 1999 wieder abgeschafft wurde. Auffällig ist der Rückgang des Frauenanteils bei den Oberbürgermeistern von 17,7 % im Jahr 2008 auf nur noch 8,2 % im Jahr 2017, während der Anteil der Dezernentinnen im selben Zeitraum deutlich stieg. In anderen europäischen Ländern existieren ähnliche Ämter, etwa der Lord Mayor in Dublin und Cork, der Overborgmester in Kopenhagen oder der Bürgermeister von Wien, der zugleich als Landeshauptmann fungiert.