Räumungsverkauf

Ein Räumungsverkauf ist eine einmalige Sonderveranstaltung im Einzelhandel, bei der Waren mit teils erheblichen Preisnachlässen abverkauft werden. Auslöser sind konkrete Anlässe wie Feuer-, Sturm- oder Wasserschäden, aber auch ein Umbau, der eine vollständige Räumung des Lagerbestands erfordert. Rechtlich ist es nach Nr. 15 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG unzulässig, einen solchen Verkauf wahrheitswidrig anzukündigen, etwa wenn keine Geschäftsaufgabe oder Verlegung tatsächlich bevorsteht. Wirtschaftlich ist der komplette Lagerumschlag notwendig, da eine temporäre Schließung des Ladens keinen weiteren Abverkauf zulässt. Wichtig ist die Abgrenzung zum Ausverkauf wegen Aufgabe des Gewerbebetriebs (Liquidation), der anderen rechtlichen Regeln folgt. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Verbraucher vor irreführenden Werbeversprechen und garantieren, dass Rabatte nur bei echten Anlässen gewährt werden.