Midijob
Ein Midijob ist seit 2003 ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich oberhalb der Minijob-Grenze, dessen monatliches Arbeitsentgelt seit dem 1. Januar 2026 zwischen 603,01 und 2.000 Euro liegt (zuvor bis Ende 2025: 556,01 bis 2.000 Euro). Anders als beim steuer- und abgabenfreien Minijob sind Midijobs zwar in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig, allerdings steigt der Arbeitnehmeranteil der Beiträge gleitend von etwa 0,1 % auf rund 21 % an, während der Arbeitgeber den normalen Beitrag zahlt. Diese „Gleitzone“ (seit 1. Juli 2019 offiziell „Übergangsbereich“) wurde mit dem Hartz-II-Konzept eingeführt, um den Wechsel vom Minijob in eine reguläre Beschäftigung attraktiver zu machen und Arbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Im Laufe der Jahre wurde die Obergrenze mehrfach angehoben – von 800 Euro (2003) über 850 Euro (2013) und 1.300 Euro (2019) bis hin zu 2.000 Euro (2026) – um die Abgabenlast für Geringverdiener zu dämpfen. Bei mehreren Beschäftigungen zählt das Gesamteinkommen für die Beitragsberechnung, die für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung getrennt erfolgt; zudem sind Midijobs – im Gegensatz zu Minijobs – nicht steuervergünstigt und werden voll bei der Einkommensteuer berücksichtigt.
Source: Midijob — Wikipedia · Summary by RollWiki AI · Language: German
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