Regierung Dönitz

Die Regierung Dönitz, auch als Flensburger Regierung bekannt, war die letzte geschäftsführende Reichsregierung des Deutschen Reiches, die Adolf Hitler in seinem politischen Testament vor seinem Suizid als Nachfolger eingesetzt hatte. Sie existierte nur vom 2. bis 23. Mai 1945 und hatte ihren Sitz zunächst in Plön und Eutin, später im Sonderbereich Mürwik bei Flensburg. Nach dem Selbstmord des von Hitler bestimmten Joseph Goebbels bildete der von Dönitz beauftragte Lutz Schwerin von Krosigk das Kabinett, in dessen Amtszeit die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht fiel, die am 7. Mai von Alfred Jodl und Wilhelm Keitel unterzeichnet wurde. Wesentliche Entscheidungen gab es wenige, jedoch enthob die Regierung Heinrich Himmler aller Ämter, während sie sich selbst als „unpolitisch“ definierte – im Gegensatz zu Hitlers Befehl, den Krieg fortzusetzen. Die Rechtmäßigkeit dieser Regierung ist umstritten, und am 23. Mai wurden ihre Mitglieder von alliierten Soldaten festgenommen. Zwei Wochen später übernahmen die vier Siegermächte mit der Berliner Erklärung formal die oberste Regierungsgewalt in Deutschland.