Nebenkosten
Nebenkosten sind zusätzliche Ausgaben, die neben einem Hauptaufwand anfallen und je nach Fachgebiet unterschiedlich definiert sind. Im Mietrecht bezeichnen sie die umlagefähigen Betriebskosten, die der Mieter zusätzlich zur Kaltmiete zahlt, wobei die Betriebskostenverordnung regelt, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Vermieter müssen über diese Vorauszahlungen jährlich abrechnen, wobei die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen muss und Mieter innerhalb eines Jahres Widerspruch einlegen können. Ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs von 2015 verbietet pauschalierte Verwaltungskosten für leerstehende Wohnungen, und durch die TKG-Novelle vom 1. Dezember 2021 endet zum 1. Juli 2024 das Nebenkostenprivileg, sodass Kabelanschlusskosten nicht mehr auf Mieter umgelegt werden dürfen. Im Bauwesen regelt die DIN 276 die Baunebenkosten (z. B. Architekten- und Ingenieurleistungen), während im Personalwesen Lohnnebenkosten anfallen. Steigende Nebenkosten erhöhen die Mietbelastungsquote und damit das Risiko von Mietausfällen für Vermieter.
Source: Nebenkosten — Wikipedia · Summary by RollWiki AI · Language: German
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