Rentenreform

Eine Rentenreform ist ein sozialpolitisches Gesetz, das Leistungen, Beiträge oder die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung neu regelt. In Schweden beschloss der Reichstag 1999 eine umfassende Reform (vollständig in Kraft 2003), die das alte System durch eine Kombination aus einkommensbezogener Rente, Garantierente und einer kapitalgedeckten Prämienrente ersetzte; die Beiträge betragen insgesamt 18,5 Prozent des Lohns, wobei 2,5 Prozent in den global investierenden Staatsfonds AP7 fließen. In Deutschland war die Rentenreform von 1957 ein entscheidender Wendepunkt, da sie das Umlageverfahren einführte und die Renten an die Lohnentwicklung koppelte, was zu starken Niveauanstiegen führte. Seit den 1980er Jahren gelten die deutschen Reformen jedoch überwiegend als Kürzungen der Leistungen, weshalb Kritiker den Begriff Rentenreform häufig als Euphemismus für „Rentekürzung" sehen – ein Beispiel dafür ist das Rentenreformgesetz von 1992.