Krankengeld (Deutschland)
Krankengeld ist in Deutschland eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V), die gezahlt wird, wenn Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind oder auf Kosten der Kasse stationär behandelt werden. Voraussetzung ist dabei eine vollständige Arbeitsunfähigkeit – eine Teil-Arbeitsunfähigkeit gibt es in der gesetzlichen Versicherung nicht. Umgangssprachlich als „Kinderkrankengeld“ bekannt, können auch Eltern Leistungen beanspruchen, wenn sie zur Betreuung eines erkrankten, mitversicherten Kindes unter 12 Jahren der Arbeit fernbleiben. Anspruch haben in der Regel Arbeitnehmer und Bezieher von Arbeitslosengeld, nicht aber hauptberuflich Selbstständige, Familienversicherte oder Grundsicherungsempfänger. Der Anspruch beginnt grundsätzlich am Tag der ärztlichen Feststellung (§ 46 SGB V), bei Arbeitslosen bereits ab dem Tag der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit (§ 47b SGB V), während Selbstständige das Krankengeld erst ab der sieben Woche erhalten.
Source: Krankengeld (Deutschland) — Wikipedia · Summary by RollWiki AI · Language: German