Landarztquote

Die Landarztquote ist ein von mittlerweile elf deutschen Bundesländern eingeführtes Instrument, um dem Mangel an Haus- und Fachärzten in ländlichen Regionen entgegenzuwirken. Dabei wird ein jährlicher Anteil der Medizinstudienplätze unabhängig von der üblichen Zulassungsbeschränkung an Bewerber vergeben, die sich vertraglich verpflichten, nach dem Studium als Allgemeinmediziner oder Facharzt im ländlichen Raum zu arbeiten. Wer dieser Auflage später nicht nachkommen möchte, muss ein hohes Entgelt zahlen, das in Bayern und Baden-Württemberg etwa 250.000 Euro beträgt und den Ausbildungskosten entspricht. Da die Ausbildung mehrere Jahre dauert, zeigt das Instrument erst mit einer Verzögerung von acht bis zehn Jahren Wirkung, während die Kassenärztliche Bundesvereinigung für das Jahr 2030 eine steigende Nachfrage bei sinkendem Angebot prognostiziert. Nordrhein-Westfalen war im Dezember 2018 das erste Bundesland, das eine solche Quote einführte (wirksam ab dem Wintersemester 2019/20), andere Länder wie Bayern (bis zu 8 Prozent der Studienplätze), Baden-Württemberg (75 Plätze ab 2021/22) und Hessen (ab 2023/24) folgten mit eigenen Regelungen.