Polizeikontrolle
Polizeikontrolle ist ein umgangssprachlicher Sammelbegriff, der keine genormte Polizeimaßnahme oder Rechtsbegriff darstellt. Damit werden vor allem die Verkehrskontrolle, die Identitätsfeststellung sowie die Durchsuchung von Personen und mitgeführter Gegenstände beschrieben, häufig auch der Abgleich der Daten in Polizeisystemen.
Je nach Kontext umfasst der Begriff ebenso Kontrollen in bestimmten Bereichen wie Bahnhöfen oder Flughäfen (z. B. Ausweis- und Grenzkontrollen). Der Einsatz erfolgt entweder zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung – die Rechtsgrundlage richtet sich danach und ergibt sich aus den Polizeigesetzen der Länder, der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) oder der Strafprozessordnung (StPO). Wichtig ist, dass die „Polizeikontrolle“ nicht mit einer strafprozessualen Kontrollstelle gemäß § 111 StPO oder der Verkehrskontrolle nach § 36 V 1 StVO gleichzusetzen ist. Interessanterweise gibt es jedoch nach einigen Polizeigesetzen, etwa § 12 I Nr. 4 PolG NRW, auch gefahrenabwehrrechtliche Kontrollstellen, auf die der Begriff zutrifft. Diese klare Abgrenzung ist für die juristische Bewertung einer konkreten Maßnahme entscheidend.
Source: Polizeikontrolle — Wikipedia · Summary by RollWiki AI · Language: German
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