Geringfügige Beschäftigung
In Deutschland, umgangssprachlich auch Minijobs genannt, handelt es sich um Arbeitsverhältnisse, deren regelmäßiges Entgelt eine gesetzlich festgelegte Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt oder die nur von kurzer Dauer sind. Diese Beschäftigten sind in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig, wobei sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können und der Arbeitgeber nur pauschale Beiträge zahlt. Steuerlich ermöglicht §40a EStG eine Pauschalierung der Lohnsteuer, allerdings wird die steuerliche Behandlung von Minijobs in Deutschland, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ehegattensplitting, stark kritisiert. Die Geringfügigkeitsgrenze, die seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt ist, liegt 2026 bei 603 Euro pro Monat (2027: 633 Euro), wobei Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in die Berechnung des regelmäßigen Entgelts einfließen. Bei mehreren gleichzeitigen Minijobs werden die Entgelte zusammengerechnet, während ein Minijob neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung lediglich den pauschalen Abgaben unterliegt.
Source: Geringfügige Beschäftigung — Wikipedia · Summary by RollWiki AI · Language: German
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