Beamter (Deutschland)
Beamte in Deutschland stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat und unterscheiden sich damit grundlegend von normalen Angestellten im öffentlichen Dienst, deren Arbeitsverhältnisse über Tarifverträge geregelt sind. Im Juni 2023 gab es rund 1,77 Millionen Beamte, darunter etwa 738.000 Lehrer und 294.000 Polizisten. Man unterscheidet zwischen unmittelbaren Beamten des Bundes und der Länder sowie mittelbaren Beamten, deren Dienstherr etwa eine Kommune, Universität oder Kammer ist. Das Beamtenverhältnis basiert auf Artikel 33 des Grundgesetzes, das die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums schützt, während das Haftungsrecht bei Amtspflichtverletzungen (Artikel 34, § 839 BGB) auch andere Amtsträger einschließen kann. Neben Richtern und Soldaten, die ein ähnliches, aber eigenständiges Dienstrecht haben, gibt es auch Kirchenbeamte, sofern die Religionsgemeinschaft den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft besitzt. Interessanterweise wird der Begriff historisch auch im Eisenbahnwesen für betriebsverantwortliche Personen genutzt, die gar keine Beamten im rechtlichen Sinne sein müssen.
Source: Beamter (Deutschland) — Wikipedia · Summary by RollWiki AI · Language: German