Rentenalter

Das Rentenalter bezeichnet das gesetzliche Lebensalter, ab dem man Anspruch auf eine Rente oder Pension hat – in Deutschland ist es je nach Rentenart geregelt (§ 33/§ 34 SGB VI). Wichtig ist, dass das gesetzliche Rentenalter nicht dem tatsächlichen Renteneintrittsalter entspricht: Manche treten vorzeitig in den Ruhestand, andere arbeiten länger und nutzen die Flexi-Rente, die Hinzuverdienstgrenzen liberalisiert. In Europa ist ein klarer Trend zur Anhebung des Rentenalters zu beobachten – oft als Reaktion auf die Eurokrise. So hat Dänemark im Mai 2025 beschlossen, das Rentenalter bis 2030 auf 68 Jahre anzuheben. Großbritannien schaffte 2011 das automatische Ausscheiden mit Erreichen der Altersgrenze ab und hob das gesetzliche Rentenalter für Männer und Frauen ab 2020 auf 66 Jahre an, wobei ältere Menschen so flexibel bleiben können, wie sie möchten. Dies zeigt, dass viele Länder die Rentenpolitik anpassen, um Altersarmut zu bekämpfen und den demografischen Wandel zu bewältigen.