Deutsche Polizeigewerkschaft

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) ist mit rund 94.000 Mitgliedern der zweitgrößte Berufsverband im Polizeibereich Deutschlands – nur die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist größer. Sie wurde am 18. August 1951 als „Bund Deutscher Polizeibeamter“ (BDP) gegründet und trat dem Deutschen Beamtenbund bei, weil der damalige DGB unter anderem die Abschaffung des Berufsbeamtentums und die Bereitschaft zum Beamtenstreik forderte. Im Laufe ihrer Geschichte wurde sie zunächst 1966 in „Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund“ und schließlich 1987 in „Deutsche Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund“ umbenannt, um sich im zusammenwachsenden Europa klarer zu positionieren. Aufgrund der Föderalismusstruktur ist die DPolG in Landesverbände gegliedert, deren Sitze sich meist in den Landeshauptstädten befinden – für die Bundespolizei existiert seit Oktober 2011 eine eigene Sektion. Die Organisation setzt sich auf der Kreisebene je nach polizeilicher Struktur zusammen und bietet spezielle Beauftragte für Rechtsschutz, Frauen und die Nachwuchsorganisation „Junge Polizei“. Mit Sitz in Berlin vertritt sie die rechtlichen, wirtschaftlichen und beruflichen Interessen von Polizeibeamten, Ordnungsamtsmitarbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst.