Auffahrunfall

Ein Auffahrunfall ist eine Kollision, bei der ein Fahrzeug auf ein langsameres oder stehendes Fahrzeug auffährt – sowohl im Straßen- als auch im Schienenverkehr. Im Straßenverkehr wird grundsätzlich der Auffahrende als schuldhaft angesehen, wobei dieser Verdacht widerlegt werden kann, wenn der Vordermann unerwartet und unnötig bremst. Diese Unfälle sind sehr häufig: Außerorts ist jeder fünfte, innerorts etwa jeder siebte Unfall ein Auffahrunfall, und bei Massenkarambolagen durch schlechte Witterung regulieren Versicherer Schäden oft im Verhältnis 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Hintermanns. Moderne Fahrerassistenzsysteme wie Abstandswarngeräte und Abstandsregeltempomaten (ACC) sollen solche Unfälle verhindern. Im Schienenverkehr können Unaufmerksamkeit, Bremsversagen oder Signalstörungen Ursachen sein; historische Beispiele sind der Unfall von Genthin 1939 (schwerster deutscher Eisenbahnunfall) und der von Meerbusch-Osterath 2017. Technische Zugbeeinflussungssysteme dienen hier als Schutzmaßnahme.