Großeltern

Großeltern sind die zweite Vorfahrengeneration einer Person, also die Eltern der eigenen Eltern, die umgangssprachlich meist als Oma und Opa bezeichnet werden. Rechtlich gelten sie als Verwandte zweiten Grades und stehen in einer direkten Linie zu ihren Enkelkindern, wobei man zwischen den Großeltern väterlicher- und mütterlicherseits unterscheidet. Die Bezeichnungen sind stark regional geprägt: Im Süden Deutschlands sind „Omama“ und „Opapa“ gebräuchlich, im Schweizerdeutschen „Grosi“ und „Grosätti“, während Sprachen wie Dänisch oder Schwedisch sogar eigene Wörter für die Großmutter der Mutter („mormor“) und den Vater des Vaters („farfar“) haben. Neben den leiblichen Großeltern existieren auch soziale Großeltern wie die „Leihoma“ oder die „Nenn-Oma“, die als Wahlverwandte oder Betreuer eine wichtige Rolle spielen. Die Anzahl kann variieren: Durch Geschwisterheirat der Eltern kann sie weniger als vier betragen, während eine Adoption zusätzliche rechtliche Großeltern hervorbringen kann. Historisch haben die heute üblichen Begriffe frühere Wörter wie „Ahne“ weitgehend verdrängt, sind aber im Alpenraum noch immer in Gebrauch.