Steuerreform 2000 in Deutschland
Die Steuerreform 2000 wurde am 6. Juli 2000 vom Bundestag beschlossen, trat am 1. Januar 2001 in Kraft und endete mit ihrer letzten Stufe am 1. Januar 2005. Kernstück war die deutliche Entlastung von Bürgern und Unternehmen: Der Eingangssteuersatz der Einkommensteuer sank von 25,9 % auf 15 %, der Spitzensteuersatz von 53 % auf 42 %, während der Grundfreibetrag angehoben und die Körperschaftsteuer auf einheitlich 25 % gesenkt wurde.
Ursprünglich wollte die rot-grüne Koalition aus dem Jahr 1998 nur moderate Senkungen umsetzen, doch das Gesetzgebungsverfahren gestaltete sich konfliktreich, da der oppositionsgeführte Bundesrat den Entwurf im Juni 2000 zunächst ablehnte. Nach Zugeständnissen von Finanzminister Hans Eichel (etwa zur Verschiebung der Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne) und einer Forderung der FDP, die den Spitzensteuersatz auf 42 % durchsetzte, wurde die Reform angenommen.
Um die Zustimmung finanzschwacher Länder wie Berlin, Bremen und Brandenburg zu sichern, machte die Bundesregierung teils umstrittene finanzielle Zusagen – etwa 200 Millionen Euro für das Berliner Olympiastadion –, was in der Öffentlichkeit als „Erkaufen“ der Stimmen heftig kritisiert wurde. Ziel der Reform war es, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken, Wachstum und Beschäftigung zu fördern sowie für Steuergerechtigkeit und Planungssicherheit zu sorgen.
Source: Steuerreform 2000 in Deutschland — Wikipedia · Summary by RollWiki AI · Language: German