Altersteilzeit

Altersteilzeit ist ein Modell in Deutschland und Österreich, das älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglicht, indem die Arbeitszeit reduziert oder vorzeitig beendet wird. Dabei unterscheidet man zwischen dem kontinuierlichen Modell (dauerhafte Halbierung) und dem heute üblichen Blockmodell, bei dem erst voll gearbeitet und dann freigestellt wird. Die gesetzliche Grundlage bildet das Altersteilzeitgesetz von 1989, wobei die staatliche Förderung heute nur noch für Verträge gilt, die vor 2010 abgeschlossen wurden. Gefördert wird das Modell nur, wenn der freiwerdende Arbeitsplatz mit einem Jüngeren oder Arbeitslosen besetzt wird; der Arbeitgeber zahlt 50 % des Bruttogehalts, die Bundesagentur stockt das Netto auf 70 % auf und zahlt Rentenbeiträge von 90 %. Ein bekanntes Beispiel ist die Chemieindustrie, die 1996 die Bezüge auf 85 % des Nettogehalts aufstockte und einen Austritt mit 57,5 Jahren ermöglichte. In der Praxis wird Altersteilzeit jedoch auch genutzt, um Arbeitsplätze abzubauen, und nicht nur zur Schaffung neuer Stellen.